14
Januar
2026
|
11:00
Europe/Amsterdam

Neue Sicherheitsregeln für Powerbanks an Bord bei Edelweiss

Zusammenfassung
  • Maximal zwei Powerbanks pro Person erlaubt
  • Laden von Geräten oder Powerbanks an Bord nicht gestattet
  • Aufbewahrung nur im Handgepäck unter dem Sitz, in der Sitztasche oder am Körper

Edelweiss führt am 15. Januar 2026 gemeinsam mit der Lufthansa Group neue Regeln für die Mitnahme und Nutzung von Powerbanks an Bord ein und erhöht damit die Sicherheit für Fluggäste und Besatzungen. Aufgrund der in Powerbanks verbauten Lithium-Batterien besteht bei Fehlfunktionen ein potenzielles Brandrisiko.

Künftig ist das Laden elektronischer Geräte wie Mobiltelefone oder Tablets mittels Powerbank während des Fluges nicht gestattet. Pro Fluggast dürfen maximal zwei Powerbanks mitgeführt werden. Eine Aufbewahrung im Gepäckfach über den Sitzen ist nicht zulässig. Powerbanks sind entweder am Körper zu tragen oder in der Sitztasche beziehungsweise im Handgepäck unter dem Vordersitz zu verstauen. Der Transport im aufgegebenen Gepäck bleibt weiterhin verboten. Die Regelung orientiert sich an den aktuellen Empfehlungen der internationalen Luftfahrtorganisationen EASA, FAA, IATA und ICAO.

Die zentralen Regelungen im Überblick:

  • Maximal zwei Powerbanks pro Person
  • Das Laden mittels Powerbanks an Bord ist nicht gestattet
  • Das Laden von Powerbanks über eine Bordstromquelle ist nicht zulässig
  • Die Nutzung zur Versorgung essenzieller medizinischer Geräte ist weiterhin zulässig
  • Die Aufbewahrung im Gepäckfach über dem Sitz ist nicht erlaubt; der Transport ist ausschliesslich im Handgepäck unter dem Sitz, in der Sitztasche oder am Körper gestattet
  • Maximale Batterieleistung: 100 Wh
  • Für Powerbanks mit einer Leistung zwischen 100 Wh und max. 160 Wh ist für die Mitnahme eine Genehmigung von Edelweiss erforderlich
  • Entsprechende Regelungen gelten auch für E-Zigaretten

Weitere Informationen rund um die Mitnahme elektronischer Geräte finden sich auf flyedelweiss.com.